Bayern-Pfalz-Stiftung
Auszug aus der Stiftungssatzung:

§ 1 Name und Sitz
Die Stiftung führt den Namen: "Bayern-Pfalz-Stiftung". Sie hat ihren Sitz in München. Sie ist eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts.

§ 2 Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung begabter und bedürftiger junger Menschen aus dem Gebiet des Regierungsbezirkes Pfalz in den Grenzen von 1918 mit einmaligen oder laufenden Beihilfen für die Fortsetzung oder den Abschluss einer Ausbildung an bayerischen Bildungseinrichtungen, unter anderem für die Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten, wie z.B. Diplomarbeiten, Dissertationen, Habilitationsschriften, Durchführung von Forschungsprojekten. Als Pfälzer im Sinne dieser Bestimmungen gelten in der Pfalz Geborene oder von einem Pfälzer Elternteil Abstammende beiderlei Geschlechts. Soweit die Mittel reichen, können auch andere natürliche oder juristische Personen für Arbeiten oder Vorhaben, welche die Beziehungen zwischen Bayern und der Pfalz oder ein pfälzisches Thema zum Gegenstand haben, mit einmaligen oder laufenden Zuwendungen
oder mittels Verleihung von Preisen gefördert werden. Bei Verwirklichung des Stiftungszweckes verfolgt die Stiftung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der steuerrechtlichen Vorschriften. Sie ist dabei selbstlos tätig.