Berufsverband Bildender Künstler Rheinland-Pfalz / BBK-Galerie Mainz
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"ausgestellt - und dann?"
Veranstaltung über Ausstellungs- und Mitwirkungsvergütung für Kunstschaffende in Rheinland-Pfalz
20.01.15

Beginn der Podiumsdiskussion um 15.30 Uhr
Begrüßung und Einführung: Sylvia Richter-Kundel, 1. Vorsitzende BBK RLP
Moderation: Kerstin Bachtler, SWR

Mit dieser Veranstaltung und der Vorstellung der "Leitlinie zur Vergütung von Leistungen Bildender Künstlerinnen und Künstler im Rahmen von Ausstellungen" (Hrsg. vom BBK Bundesverband, Juni 2014) startet der BBK Landesverband die Einführung von Ausstellungs- und Mitwirkungsvergütung in Rheinland-Pfalz.

In dieser Leitlinie wird der Anspruch der Kunstschaffenden auf eine angemessene Bezahlung ihrer Leistungen, die sie im Zusammenhang mit Ausstellungen erbringen, in Form einer Gebührenordnung geltend gemacht. Der Veranstalter vergütet die Nutzung von Kunstwerken, die er während seiner Ausstellung zeigt und die somit nicht anderweitig für den Verkauf zur Verfügung stehen. Außerdem sollen auch ausstellungsrelevante Dienstleistungen vergütet werden.

Die im Vorfeld gegründete Facharbeitsgruppe zu diesem Thema und die hier intensiv geführten Sachdiskussionen des BBK RLP mit Vertretern aller wichtigen Ausstellungsveranstalter in Rheinland-Pfalz unter der Begleitung des Fachreferats des MBWWK hatten Erfolg: Alle Beteiligten einigten sich auf die landesweite Einführung von Ausstellungs- und Mitwirkungsvergütung auf Basis der Leitlinie des BBK Bundesverbands. Kunstschaffende in Rheinland-Pfalz erhalten nun eine Verhandlungsgrundlage, die ihnen hilft, in Verhandlungen mit Veranstaltern eine Vergütung durchzusetzen - bis zur Änderung des Urheberrechts - zunächst einmal im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung. Die Einführung von Ausstellungs- und Mitwirkungsvergütung ist in dieser Form einmalig und ein Vorbild für andere Bundesländer.

Nicht zuletzt soll mit dieser Leitlinie eine Gerechtigkeitslücke geschlossen werden.
In anderen Kultursparten ist die Honorierung und Nutzung künstlerischer Leistungen im Urheberrecht gesetzlich vorgesehen. Das gilt jedoch nicht für den Bereich Bildende Kunst.

Den Bildenden Künstlern in RLP hilft nun endlich eine Richtlinie für die Berechnung von Ausstellungs- und Mitwirkungsvergütung, zu bewerten, als zeitgemäße Honorierung von erbrachten Leistungen.

Der BBK RLP, Interessenvertreter und Dienstleister, will mit der Einführung der Ausstellungsvergütung mehr soziale und wirtschaftliche Gerechtigkeit für Künstler in unserem Bundesland schaffen.

TeilnehmerInnen der Podiumsdiskussion, an der sich auch das Publikum beteiligen kann:
  • Brigitte Schmutzler, Direktion Landesmuseum Koblenz und 2. Vorsitzende Museumsverband Rheinland-Pfalz
  • Dr. Ariane Fellbach-Stein, Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur
  • Jan-Sebastian Kittel, Bau- und Kulturdezernat der Stadt Mainz
  • Dr. Gabriele Rasch, Vorsitzende Essenheimer Kunstverein
  • Elisabeth Hansen, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Bildender Künstler am Mittelrhein
  • Stefan Brand, Mainzer Kunstverein Walpodenstraße 21. e.V.
  • Sylvia Richter-Kundel, BBK RLP


Veranstaltungsort
Geschäftsstelle des BBK Rheinland-Pfalz
Am Judensand 57b
55122 Mainz








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