Kulturzentrum Herrenhof Mußbach / Herrenhof Mußbach
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4 Wege - ein Ursprung
Mit Mark Blunck, Anne-Kathrin Krächan, Stephan Müller und Michael Weisbrod
06.02.22 bis 27.02.22
Herrenhof Mußbach
Anne-Kathrin Krächan

4 Künstler - 4 verschiedene Arten und Wege an ihre Arbeiten heranzugehen, verschiedene Techniken, ein eigenständiges Arbeiten. Dennoch eine Gemeinsamkeit:
Ihre Anfänge liegen in ihrem Studium, das alle vier bei Prof. em. Günther Berlejung an der Universität in Landau absolviert haben. Drei der Künstler sind schon eine längere Zeit mit dem Studium fertig und suchen ihren eigenen Weg des Ausdrucks. Die vierte ist erheblich jünger, passt aber mit ihrer Ernsthaftigkeit bei der Verfolgung ihrer künstlerischen Ziele sehr gut zur Gruppierung. Spannend ist zu sehen, wie die verschiedenen Welten aufeinander treffen, gegeneinander stehen, sich ergänzen, befruchten. Zudem ist den vier Künstlern ein sehr hohes Maß an Menschlichkeit und sozialem Verhalten inne. Eine Ausstellung, die einen besonderen Spannungsbogen erzeugt.

Begleitprogramm

!Verschoben! auf den 26.02.22 | 10.00 bis 12.30 Uhr
KECK  - Kinder entdecken creativ Kunst
Kinder und Jugendliche ab 8 Jahre
Endlich gibt es wieder die beliebte Kunst-Erlebnisführung mit Kreativ-Workshop unter bewährter Leitung der Neustadter Kultur-und Theaterpädagogin und Performancekünstlerin Tine Duffing.
Kinder und Jugendliche ab 8 Jahre sind herzlich eingeladen, sich in der aktuellen Ausstellung "4 Wege - ein Ursprung" auf die Suche nach den Themen, Techniken und künstlerischen Lebenswegen der ausstellenden Künstler zu machen.

Es gilt die aktuelle Corona-Verordnung und das Tragen einer FFP2 Maske.

Teilnahmebeitrag incl. Material, Snack und Getränk: 8 EUR
Gerne auch mit Spendenbeitrag für Ausstellung

Anmeldung unbedingt erforderlich!
Tel: 0 63 21 / 80 731
email: tineduffing@web.de 

Öffnungszeiten der Ausstellung:
Fr. von 17.00 bis 20.00 Uhr
Sa. von 14.00 bis 18.00 Uhr
So. und Feiertage von 11.00 bis 18.00 Uhr
Für den Besuch der Ausstellung gilt die 2G-Regel und durchgehende Maskenpflicht: Eingelassen werden nachweislich vollständig geimpfte oder genesene volljährige Personen. Nicht Volljährige Personen benötigen einen negativen Testnachweis. Es gelten die Regelungen der aktuell gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung von Rheinland-Pfalz.



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